Impressum, Haftungshinweis und AGB
Impressum:

Ladies Long Hitter Club (LLHC)
Verena Zapf & Christina Sonntag GbR
c/o Agentur Sonntag
Auf dem Sande 1
20457 Hamburg

Tel.: 040-432 773 31
Email: info@LLHC.de

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 10 MDStV: Verena Zapf und Christina Sonntag.
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Haftungshinweis:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ladies Long Hitter Club für den Erwerb einer Mitgliedschaft:

§ 1 Erwerb der Mitgliedschaft

1)  Mitglied des Clubs kann jede volljährige Person werden. Bei Minderjährigen 

    ist bei der Anmeldung die Unterschrift des Erziehungsberechtigten     

    erforderlich. Über den schriftlichen Antrag entscheidet die     

    Geschäftsführung des LLHC – Verena Zapf & Christina Sonntag GbR.

2) Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.

 

§ 2 Vorteile der Mitgliedschaft

1) Vergünstigte Anmeldung zu allen LLHC Events/Veranstaltungen

2) LLHC-Willkommensgeschenk

3) LLHC-Mitgliederausweis

4) Zusendung der LLHC News per E-Mail

 

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft endet durch Tot, Austritt, Streichung von der 

    Mitgliederliste oder den Ausschluss durch den LLHC.

2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem     

    LLHC - Verena Zapf & Christina Sonntag GbR.

3) Ein freiwilliger Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter 

    Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig.

4) Ein Mitglied kann durch Beschluss der LLHC-Geschäftsführung von der 

    Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit 

    der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied 

    durch den LLHC mitzuteilen.

5) Ein Mitglied kann auch durch Beschluss der LLHC-Geschäftsführung 

    ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Clubinteressen verstoßen hat. 

    Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer 

    angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich 

    vor der LLHC Geschäftsführung zu rechtfertigen. Der Beschluss über den 

    Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels 

    eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen.

6) Korrespondenz zwischen dem Club und den Mitgliedern erfolgt in 

    schriftlicher Form, durch Fax oder durch e-Mail.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des     

    Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der LLHC 

    Geschäftsführung bestimmt.

2) Die Einziehung des Mitgliedsbeitrags erfolgt über Abbuchung vom Konto 

    des Mitglieds.

3) Ein Beschluss über die Höhe des Jahresbeitrages hat solange Gültigkeit, 

    wie die LLHC Geschäftsführung keinen anders lautenden Beschluss fasst.

4) Bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge werden die Mitglieder darüber     

    einen Monat vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist über den 

    LLHC-Newsletter informiert.