§
1 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitglied
des Clubs kann jede volljährige Person werden. Bei
Minderjährigen
ist bei der Anmeldung die
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
erforderlich. Über den
schriftlichen
Antrag entscheidet die
Geschäftsführung des LLHC – Verena Zapf
& Christina
Sonntag GbR.
2) Der
Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.
§
2 Vorteile der Mitgliedschaft
1) Vergünstigte
Anmeldung zu allen LLHC Events/Veranstaltungen
2) LLHC-Willkommensgeschenk
3) LLHC-Mitgliederausweis
4) Zusendung
der LLHC News per E-Mail
§
3 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die
Mitgliedschaft endet durch Tot, Austritt, Streichung von der
Mitgliederliste
oder den Ausschluss durch den LLHC.
2) Der
freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
LLHC - Verena
Zapf & Christina Sonntag GbR.
3) Ein
freiwilliger Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres
unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig.
4) Ein
Mitglied kann durch Beschluss der LLHC-Geschäftsführung von der
Mitgliederliste
gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit
der Zahlung
des
Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied
durch den
LLHC mitzuteilen.
5) Ein
Mitglied kann auch durch Beschluss der LLHC-Geschäftsführung
ausgeschlossen
werden, wenn es gegen die Clubinteressen verstoßen hat.
Vor der
Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer
angemessenen
Frist
Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich
vor der LLHC
Geschäftsführung zu rechtfertigen. Der Beschluss über den
Ausschluss
ist mit
Gründen zu versehen und dem Mitglied mittels
eingeschriebenen Briefes
bekannt
zu machen.
6) Korrespondenz
zwischen dem Club und den Mitgliedern erfolgt in
schriftlicher Form,
durch Fax
oder durch e-Mail.
§
4 Mitgliedsbeiträge
1) Von
den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des
Jahresbeitrages und
dessen Fälligkeit werden von der LLHC
Geschäftsführung bestimmt.
2) Die
Einziehung des Mitgliedsbeitrags erfolgt über Abbuchung vom Konto
des
Mitglieds.
3) Ein
Beschluss über die Höhe des Jahresbeitrages hat solange Gültigkeit,
wie
die
LLHC Geschäftsführung keinen anders lautenden Beschluss fasst.
4) Bei
einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge werden die Mitglieder darüber
einen Monat
vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist über den
LLHC-Newsletter
informiert.